Das Personal im Bundesdienst - Allgemeine Informationen zur Aufnahme

  1. Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
  2. Grundzüge des Aufnahmeverfahrens - Öffentliche Ausschreibung
  3. Bewerbungsvoraussetzungen
  4. Die einzelnen Aufnahmeverfahren
  5. Methoden der Personalauswahl
  6. Entscheidung über die Einstellung
  7. Bewerbung um Funktionen (Führungspositionen)
  8. Personalplan
  9. Arbeitsplatzbewertung
  10. Zeitmanagement
  11. Lehrlingsausbildung
  12. Berufsbilder im Bundesdienst
  13. Verwaltungspraktikum

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen

Für die Aufnahme muss die persönliche und fachliche Eignung einschließlich der entsprechenden Beherrschung der deutschen Sprache vorhanden sein.

Die Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und die Bewerbung um Funktionen und Arbeitsplätze beim Bund stehen allen österreichischen Staatsbürgern (Inländern) offen.

Verwendungen, die ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraussetzen, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sind ausschließlich Beamten und Vertragsbediensteten mit österreichischer Staatsbürgerschaft zuzuweisen.

Hinsichtlich anderer Verwendungen, bei denen dieser Staatsbürgerschaftsvorbehalt nicht gilt, sind Inländerinnen und Inländern die Staatsangehörigen eines Landes, dessen Angehörigen Österreich auf Grund eines Staatsvertrages im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, sowie als Flüchtlinge anerkannte Personen und Personen mit subsidiärem Schutzstatus nach der Richtlinie 2004/83/EG über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, ABl. Nr. L 304/2004 S. 12, gleichzuhalten.

Für die Prüfung der Anstellungsbewerbenden gilt das Ausschreibungsgesetz 1989, mit dem das Aufnahmeverfahren in den Bundesdienst einer einheitlichen Regelung unterzogen worden ist. Die Ausschreibungspflicht gilt grundsätzlich für alle Aufnahmen in den Bundesdienst. Es gibt jedoch gewisse Fälle, in denen von einer Ausschreibung abgesehen werden kann oder abzusehen ist. Diese Ausnahmen werden im Ausschreibungsgesetz taxativ aufgezählt, zum Beispiel Tätigkeit in einem Kabinett einer Bundesministerin oder in einem Büro eines Staatssekretärs. Darüber hinaus findet das Ausschreibungsgesetz keine Anwendung auf Verwendungen, für die andere Bundesgesetze Ausschreibungs- und Aufnahmeverfahren vorsehen. Solche Gesetze sind zum Beispiel das Richterdienstgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz bezüglich der Bundeslehrer, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz.

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Grundzüge des Aufnahmeverfahrens - Öffentliche Ausschreibung

Wenn eine ressortinterne Anfrage sowie eine Anfrage in der im Bundeskanzleramt eingerichteten "Jobbörse des Bundes" ergeben hat, dass für einen Arbeitsplatz kein geeigneter Kandidat aus dem Bundesdienst zur Verfügung steht, wird eine öffentliche Ausschreibung eingeleitet. Als Verlautbarung für die Ausschreibung sieht das Ausschreibungsgesetz zwingend die Veröffentlichung in der Jobbörse des Bundes vor. Daneben sind jedoch auch Ausschreibungen auf andere geeignete Weise, zum Beispiel Tageszeitungen, Rundfunk, Amtstafel und behördeninterne Verlautbarungsorgane zulässig. Ebenfalls vorgesehen ist eine Verpflichtung zur gleichzeitigen Verständigung der zuständigen Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS).

Die Bewerbungsgesuche sind schriftlich bei der in der Ausschreibung angeführten Stelle einzubringen. Es ist eine Bewerbungsfrist vorzusehen. Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung angeführten Stelle einlangt.

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Bewerbungsvoraussetzungen

In der Ausschreibung sind alle Erfordernisse anzuführen, die die Rechtsvorschriften für die mit der ausgeschriebenen Planstelle verbundene Verwendung vorsehen. Wenn es sich um eine Verwendung handelt, für die die österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung ist (Art. 39 Abs. 4 EGV), ist darauf hinzuweisen. In der Ausschreibung sind ferner anzuführen die Art des vorgesehenen Auswahlverfahrens (Eignungsprüfung, Aufnahmegespräch, praktische Erprobung im Dienstverhältnis) und die Dienststelle, bei der die Bewerbung einzubringen ist.

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Die einzelnen Aufnahmeverfahren

Die für die Aufnahme zuständige Dienststelle prüft, ob die Bewerbenden alle in der Ausschreibung angeführten Erfordernisse erfüllen. Wenn dies zutrifft, sind die Bewerbenden dem für die angestrebte Verwendung vorgesehenen Aufnahmeverfahren zu unterziehen.

  • Aufnahmeverfahren mit Eignungsprüfung für "Normalfälle": Dieses Verfahren sieht die Aufnahme desjenigen Bewerbenden vor, der beim Test die höchste Punkteanzahl erreicht hat. Die erreichte Punkteanzahl ist jedoch in erster Linie als ein Objektivierungskriterium und nur sekundär als Instrument zu sehen, den "Besten" zu finden. Die das Aufnahmeverfahren durchführende Dienststelle kann die bestgereihten Bewerber zu einem Informationsgespräch einladen, das vom voraussichtlichen unmittelbaren Vorgesetzten und einem Vertreter der Personalverwaltung zu führen ist.
  • Aufnahmeverfahren mit Eignungsscreenings für die Aufnahme von Ersatzkräften: Dieses Verfahren ermöglicht die Aufnahme derjenigen Bewerbenden, die bei einem Computertest oder in einem strukturierten Interview eine gewisse Mindestpunktezahl erreicht haben. Die erreichte Punkteanzahl ist als ein Objektivierungskriterium und nur sekundär als Instrument zu sehen, den oder die "Besten" zu finden. Die das Aufnahmeverfahren durchführende Dienststelle kann jeden Bewerber und jede Bewerberin aufnehmen, der/die die Mindestpunktezahl erreicht hat.
  • Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch an Stelle einer Eignungsprüfung für "Spezialverwendungen": Dieses Verfahren gilt für alle Bewerbenden um Verwendungen, die ein besonderes Maß an speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten erfordern (zum Beispiel EDV-Fachleute, Techniker, Spezialarbeiter) oder die auf Grund der bestehenden Arbeitsmarktlage als Mangelberufe anzusehen sind. Die Bewerbenden für solche Verwendungen sind nicht einer Eignungsprüfung zu unterziehen, sondern zu einem Aufnahmegespräch einzuladen.
  • Abgekürztes Aufnahmeverfahren: Für den Fall, dass sich nicht mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber gemeldet haben, als Planstellen zu besetzen sind, kann die Dienstbehörde die ausgeschriebene Planstelle ohne Durchführung einer Eignungsprüfung für die Dauer von sechs Monaten besetzen.
  • Aufnahmeverfahren mit Überprüfung im Dienstverhältnis für "einfachere Tätigkeiten": Bewerbende um die Aufnahme zum Beispiel in den Hilfsdienst oder in den Zustelldienst sind ebenfalls keiner Eignungsprüfung, sondern - nach erfolgter Aufnahme entsprechend ihrer Reihung auf der Bewerbungsliste - während der ersten drei Monate ihres Dienstverhältnisses einer praktischen Erprobung am Arbeitsplatz zu unterziehen.
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Methoden der Personalauswahl

Die Personalauswahl im öffentlichen Dienst hat zwei Qualitätskriterien zu erfüllen:

1. Gewährleistung einer objektivierten Personalaufnahme
2. Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Auswahlentscheidung

Die Abteilung III/4 "Personalentwicklung und Mobilitätsförderung" des Bundeskanzleramtes erarbeitet mit den aufnehmenden Dienststellen vorerst ein Anforderungsprofil, das sich an den wesentlichen Charakteristika des zu besetzenden Arbeitsplatzes orientiert.
Dabei können - je nach Arbeitsplatz - folgende Anforderungen an künftige Bewerberinnen und Bewerber gestellt werden (Auswahl):

  • Genauigkeit, Konzentration, Fehlererkennung
  • Lernfähigkeit, Gedächtnis
  • PC-Kenntnisse, Maschinschreiben, Textverarbeitung, Rechtschreibung
  • Wortschatz, Sprachverständnis, sprachlogisches Denken
  • logisch-schlussfolgerndes Denken, abstraktes Denken
  • rechnerisches Denken, Rechenfertigkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen, technisches Verständnis
  • feinmotorisches Geschick
  • Wissen zu abgesteckten Themengebieten
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • Planung und Organisation
  • rhetorische Kompetenzen und Auftreten bei Selbstpräsentationen vor einem Auditorium
  • Konzeptfähigkeit, Rhetorik und Auftreten beim Zusammenfassen vorgegebener Texte mit anschließender Präsentation
  • Servieceorientierung im Kontakt mit Kunden (Erteilen von Auskünften, Ablehnen von Anträgen, Umgang mit Beschwerden und dergleichen mehr)
  • soziale Kompetenz, Führungsfähigkeit in Mitarbeitergesprächen (Konfliktlösungs- und Kritikgespräche)
  • Durchsetzungsvermögen in Verhandlungssituationen
  • Teamfähigkeit bei Gruppendiskussionen

Entsprechend dem jeweiligen Anforderungsprofil werden geeignete Methoden zur Erfassung der benötigten Fähigkeiten und Eigenschaften ausgewählt beziehungsweise neu entwickelt. Dabei kommen folgende moderne Methoden zum Einsatz (Auswahl):

  • Leistungstests am PC
  • Beobachtung von Verhaltenskompetenzen in realitätsnahen Situationen - Module aus sogenannten "Assessment Centers" in Form von Präsentationen, Rollenspielen und ähnlichem (Beurteilung durch eine Kommission, mit Unterstützung durch Experten)

Auch strukturierte Bewerber-Interviews durch eine Kommission, mit vorher definierten Beurteilungskriterien zählen zu den objektiven Auswahlmethoden.

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Entscheidung über die Einstellung

Unabhängige Kommissionen erstellen Gutachten zur Vorbereitung der Aufnahmeentscheidung. Die Aufnahmeverfahren für den Bundesdienst werden im Bereich der für die Aufnahmen zuständigen Dienststellen im Regelfall von den Personalabteilungen durchgeführt.
Wegen der Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes erfolgen Personalaufnahmen derzeit ganz allgemein nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen.

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Bewerbung um Funktionen (Führungspositionen)

Für die Vergabe leitender Funktionen sowie die Besetzung bestimmter höherwertiger Arbeitsplätze enthält das Ausschreibungsgesetz eine systematische und umfassende gesetzliche Regelung. Es sieht in seinen Abschnitten I bis VI vor, dass jeder Betrauung einer Person mit der Leitung der im Gesetz genau angeführten Organisationseinheiten eine öffentliche Ausschreibung voranzugehen hat. Für besondere Leitungsfunktionen ist bei den Zentralstellen für jeden einzelnen Fall eine Begutachtungskommission zu bestellen, die der Bundesministerin oder dem Bundesminister ein Gutachten über die Eignung der Bewerbenden zu erstatten hat. Im Rahmen der Begutachtung können auch moderne Methoden der Personalauswahl zum Einsatz kommen.

Hier finden Sie die Ausschreibungen für Leitungsfunktionen.

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Personalplan

Im Bundesfinanzrahmengesetz werden die Grundzüge des Personalplanes für die folgenden vier Jahre festgesetzt. Die Grundzüge weisen die höchstzulässige ausgabenwirksame Personalkapazität des Bundes aus.

Der Personalplan als Teil des jährlichen Bundesfinanzgesetzes stellt eine Gesamtübersicht über jene Planstellen dar, die dem Bund für die Erfüllung seiner Aufgaben in einem Budgetjahr maximal zur Verfügung stehen. Mit diesem Instrument wird der auf Planstellen basierende Personaleinsatz der Bundesbediensteten gesetzlich dokumentiert und zentral gesteuert. In den einzelnen Tabellen des Personalplanes sind die Anzahl und die Wertigkeiten der Planstellen ausgewiesen. Die Aufschlüsselungen nach Besoldungsgruppen umfassen sowohl Planstellen die in ihrer Wertigkeit den einfachsten Tätigkeiten entsprechen, als auch solche, die den höchsten Verantwortungsbereichen zuzuordnen sind.

Diese Detailinformationen stellen ein Steuerungsinstrument für den bedarfsbezogenen Personaleinsatz, die Personalplanung und die Personalentwicklung dar. Die Bewertung der einzelnen Arbeitsplätze spiegelt sich im Personalplan in ihren Auswirkungen auf die Personaleinsatzplanung wieder.

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Arbeitsplatzbewertung

In der Bundesverwaltung wird der Arbeitswert der einzelnen Arbeitsplätze durch Bewertung durch ein auch in der Privatwirtschaft international erprobtes Bewertungsverfahren festgelegt. Durch die Bewertung von Arbeitsplätzen werden die für das Personal aufzuwendenden Budgetmittel nachhaltig planbar und auf längere Dauer vorhersehbar.

Die Arbeitsplatzbewertung verlangt weiters das Eingehen auf die von den einzelnen Einrichtungen gewählten Organisationsformen. Diese Organisationsvergleiche helfen mit, Kompetenzüberschneidungen und Doppelgleisigkeiten besser zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen auf Organisationsänderungen reagieren zu können.

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Zeitmanagement

Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit ist ein weiteres Steuerungsinstrument im Bereich der Personalbedarfs- und Personaleinsatzplanung. Die Aufgabe des Arbeitszeitmanagements besteht bei bedarfs- bzw. interessenorientierter Zeitgestaltung darin, Arbeitszeitmodelle zu entwickeln und zu implementieren, die eine möglichst effiziente Anpassung des Arbeitszeitsystems an den sich verändernden Arbeitszeitbedarf ermöglichen. Die Zusammenschau der Instrumente Personalplan, Arbeitsplatzbewertung und Arbeitszeitgestaltung betrachtet die Ressource "Personal" aus personalwirtschaftlicher Sicht unter einem ganzheitlichen Ansatz.

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Lehrlingsausbildung

Die Lehrlingsausbildung hat im Bundesdienst in den verschiedensten Berufssparten bereits Tradition, aber mit der Schaffung des Lehrberufes "Verwaltungsassistent" und der gleichzeitigen beträchtlichen Ausweitung der Lehrlingsplanstellen erreichte die Lehrlingsausbildung im Bundesdienst eine neue Quantität und Qualität.

Das Berufsprofil des Verwaltungsassistenten

  • Erledigen des Posteingangs und Postausgangs.
  • Sachlich und sprachlich korrektes Formulieren und formgerechtes Anfertigen von Texten sowie Erstellen sonstiger Schriftstücke aufgrund von Vorgaben.
  • Führen von Beständen (Vorräte, Büromaterial, Dokumente, Einrichtungen, usw.).
  • Durchführen von Arbeiten im Zahlungsverkehr und Führen kleiner Kassen.
  • Durchführen von Arbeiten im Zusammenhang mit der Buchführung, Personalführung und sonstigen Verwaltungsangelegenheiten.
  • Koordinieren und Überwachen von Terminen, Vor- und Nachbereiten von Besprechungen, Sitzungen und Reisen sowie Führen der entsprechenden Akten.
  • Anmelden, Informieren und Betreuen von Besuchern, Kunden, Parteien.
  • Bearbeiten, Registrieren von Daten und Informationen, Erstellen statistischer Übersichten sowie Archivieren von Schriftstücken

Die neue und verstärkte Lehrlingsausbildung - siehe Lehrlingsinformation des Bundes - soll auch einen Schritt zur Schaffung einer modernen Ausbildungsstruktur im Büro- und Kanzleibereich darstellen.
Alle freien Lehrstellen im Bundesdienst werden der Jobbörse des Bundes sowie dem Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet. Auf der Homepage des AMS finden Sie auch viele nützliche Informationen, zum Beispiel eine Auflistung der verschiedenen Lehrberufe.

Lehrstellensuchende können sich in Wien direkt beim Arbeitsmarktservice für Jugendliche vormerken lassen.
Eine persönliche Vorsprache der Eltern mit den Lehrstellensuchenden ist Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 11:30 Uhr ohne Voranmeldung möglich:

AMS Jugendliche Wien
(für Arbeitsuchende unter 21 Jahren und mit Wohnort Wien!)
Neubaugasse 43, 1070 Wien
Telefon: 01 878 71-0
Fax: 01 878 71-30089
E-Mail: ams.jugendliche@ams.at

Für Lehrstellensuchende in den Bundesländern sind die regionalen Geschäftsstellen des AMS für die Vormerkung zuständig.

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Berufsbilder im Bundesdienst

An dieser Stelle haben wir einige Links über die im Bundesdienst vorhandenen Berufsbilder für Sie zusammengestellt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wegen der Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes Personalaufnahmen ganz allgemein unter eingeschränkten Bedingungen erfolgen.

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Verwaltungspraktikum

Das Verwaltungspraktikum soll die Möglichkeit bieten, die jeweilige Vorbildung durch eine entsprechende praktische Tätigkeit in der Bundesverwaltung zu ergänzen und zu vertiefen und somit eine zusätzliche Qualifikation zu erwerben sowie die Einsatzmöglichkeiten und Verwendungen im Bundesdienst kennen zu lernen. Das Verwaltungspraktikum stellt somit als Ausbildungsverhältnis eine Schnittstelle zwischen einer Vorbildung und einer späteren Berufsausübung, sei es beim Bund oder einem anderen Arbeitgeber, dar.

Bewerbungen sind an die jeweiligen Ansprechpartner der Dienstellen zu richten.

Zusätzliche Informationen (PDF 15 kB)