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Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist für Österreich am 1. Juli 1998 in Kraft getreten. Es enthält völkerrechtlich verbindliche Grundsätze zum Schutz nationaler Minderheiten und verpflichtet die Staaten zu Maßnahmen des Schutzes und der Förderung. Mit diesem Rahmenübereinkommen sollte ein europaweiter Standard für die Rechte der Volksgruppen geschaffen werden. Die Überwachung der Durchführung des Rahmenübereinkommens obliegt dem Ministerkomitee des Europarates, das die Angemessenheit der nationalen Umsetzungsmaßnahmen beurteilen soll. Hiezu haben die Vertragstaaten dem Europarat "vollständige Informationen über die Gesetzgebungsmaßnahmen und andere Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Grundsätze getroffen haben", zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck verfassen die Vertragsstaaten in regelmäßigen Abständen Staatenberichte.

Auf Basis des Staatenberichtes, eines Besuches im Vertragsstaat sowie von Informationen von Nichtregierungsorganisationen, Medienberichten etc. erstellt der Beratende Ausschuss nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten einen Prüfbericht. Schließlich mündet der Prüfvorgang in eine Resolution des Ministerkomitees des Europarates mit Empfehlungen an den Vertragsstaat.

Österreich hat diese Prüfung bereits zweimal durchlaufen. Der zweite Prüfzyklus (monitoring cycle) wurde mit der Resolution des Ministerkomitees über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens durch Österreich vom 11. Juni 2008 abgeschlossen.

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