Digitale Agenda für Europa

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    Digitale Agenda für Europa

    Die Digitale Agenda für Europa (Mitteilung der Europäischen Kommission) ist eine der sieben Leitlinien der Europa 2020 Strategie und das politische Referenzdokument für den Bereich Informationsgesellschaft für die kommenden Jahre.

    Ziel der Digitalen Agenda ist die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung. Über 50 % der Produktivität basieren mittlerweile direkt oder indirekt auf Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ein Sachverhalt, der noch viel zu wenig im politischen und gesellschaftlichen Bewusstsein verankert ist.

    Von der EK wurden folgende Hauptproblembereiche identifiziert:

    • Fragmentierung der digitalen Märkte und mangelnde Interoperabilität: Europa liegt im Bereich der Informationsgesellschaft weit hinter anderen Industrieländern wie vor allem USA und Japan.
      • Der Online Zugang zu Inhalten auf dem europäischen Markt ist zu fragmentiert. So muss sich etwa der Betreiber einer Online-Musik-Plattform an eine Vielzahl an Verwertungsgesellschaften in den 27 Mitgliedsstaaten wenden. Die Kommission will daher unter anderem eine Rahmenrichtlinien über das kollektive Rechtemanagement sowie eine Richtlinie über verwaiste Werke vorschlagen.
      • Grenzüberschreitende Einkäufe innerhalb Europas sind noch immer schwieriger als Transaktionen mit zum Beispiel amerikanischen Geschäftspartnern. Als Lösungsansatz wird der Abschluss der "Single European Area (SEPA)" vorgeschlagen. SEPA soll den fragmentierten, bargeldlosen Zahlungsverkehr auf Basis von entsprechenden Formaten, Regeln und Systemen (SEPA-Formate) vereinheitlichen. Weiters wird unter anderem eine Korrektur der Signaturrichtlinie sowie eine Evaluierung der E-Commerce Richtlinie vorgeschlagen
    • Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze: NutzerInnen haben wenig Vertrauen in Online Transaktionen. Als Lösungsansatz wird, neben der Überprüfung der Datenschutz-Richtlinie, ein "Kodex über die Online Rechte der EU" angesprochen, der die bestehenden NutzerInnenrechte klar und leicht verständlich zusammenfassen soll. Darüber hinaus soll die Möglichkeit einer Online-Streitschlichtung im Bereich E-Commerce ausgearbeitet werden. Die Bekämpfung der Online-Kriminalität wird als weiterer wichtiger Schritt angesehen, um das Vertrauen und die Sicherheit im Online Bereich zu stärken.
    • Mangelnde Investitionen in Netze: Der schnelle beziehungsweise ultraschnelle Internetzugang soll gefördert werden, um die EU 2020 Ziele zu erreichen.
      • bis 2013 eine 100%-ige Breitbandversorgung für alle,
      • (Schnelle) Breitbandversorgung aller EU-Bürger mit 30 Mbit/s oder mehr bis 2020, und
      • (Ultraschnelle) Breitbandversorgung bis 2020 von 50 % der europäischen Haushalte mit 100 Mbit/s;
    • Unzureichende Forschung und Innovation: Mehr Mittel für Forschung und Entwicklung sowohl von öffentlicher als auch privater Seite sind geplant.
    • Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen: Noch immer haben 30 % der Europäer nie das Internet verwendet, wobei diese Gruppe vor allem aus älteren Menschen, Menschen mit niedrigerem Einkommen und geringerer Bildung besteht, sodass noch immer großer Nachholbedarf in diesem Bereich besteht.
      • Zielsetzung: bis 2015 Halbierung von 30 % auf 15 %

    Überdies werden in der Mitteilung Maßnahmen im Bereich Umwelt und Klimawandel, Gesundheitswesen, kulturelle Vielfalt und kreative Inhalte, E-Government und intelligente Transportsysteme vorgeschlagen.

    Die Kommission wird einen jährlichen Fortschrittbericht veröffentlichen und ebenso jährlich eine Digitale Versammlung aus Mitgliedstaaten, EU-Organen, VertreterInnen der Bürger und der Wirtschaft abhalten. Auch im Europäischen Rat wird die Kommission jeweils im Herbst einen entsprechenden Bericht erstatten.

    Umsetzung von i2010 in Österreich

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