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Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen (CEDAW)

CEDAW-Konvention

Die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Österreich hat die Konvention im Jahr 1980 unterzeichnet und 1982 ratifiziert.

Hauptziel der Konvention ist die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in sämtlichen Lebensbereichen (Ehe und Familie, Arbeits- und Sozialbereich, Bildung und Ausbildung, im politischen und öffentlichen Leben, Gesundheit und Schutz vor Gewalt).

Die Vertragsstaaten haben dem Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen (CEDAW-Komitee) mindestens alle vier Jahre Bericht über die Umsetzung der Konvention zu erstatten. Im Jahr 2004 erstattet Österreich den 6. Bericht über die von Mitte 1999 bis Ende 2003 getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Der kombinierte 7. und 8. Länderbericht Österreichs wird 2011 an das Komitee übermittelt werden.

Dokument:

Broschüre zur Frauenrechtskonvention CEDAW

Die Broschüre zur Frauenrechtskonvention CEDAW wurde im Herbst 2007 anlässlich des 25-jährigen Jubiläums ihrer Ratifizierung in Österreich erstellt. Inhalt sind die Elemente und Ziele wie auch die Entstehungsgeschichte der Konvention, die Arbeit des CEDAW-Komitees, das Fakultativprotokoll und die konkreten Rechte von Frauen, die CEDAW beinhaltet.

Dokument:

CEDAW-Fakultativprotokoll

Zusätzlich zur Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen wurde am 6. Oktober 1999 von der Generalversammlung der UN das Fakultativprotokoll angenommen, das unter anderem jeder einzelnen Frau, welche sich in einem in der CEDAW-Konvention garantierten Recht verletzt erachtet, die Möglichkeit gibt, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs eine Beschwerde an das CEDAW-Komitee zu richten (Individualbeschwerderecht).

Weiters beinhaltet es eine Erweiterung des internationalen Schutzes der Rechte der Frauen dahingehend, dass im Falle schwerwiegender oder systematischer Menschenrechtsverletzungen ein Untersuchungsverfahren vorgesehen ist.

Österreich ratifizierte das Fakultativprotokoll am 6. September 2000.

Im Falle der Inanspruchnahme dieses Petitionsverfahrens sollten die im Musterformular zum CEDAW-Fakultativprotokoll beschriebenen Richtlinien eingehalten werden.

Dokumente:

Abschließende Bemerkungen des CEDAW-Komitees (2007)

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