Qualitätsstandards

Zum Thema "Qualitätsstandards für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft" fand im November 2007 die 3. österreichweite Bezirkshauptleutekonferenz statt.

Mit bis zu 70 Prozent ihrer Tätigkeiten vollziehen Bezirkshauptmannschaften und Bezirksverwaltungsbehörden der Städte Bundesrecht. Dennoch differieren etwa Verfahrensdauer, Anforderungen von Unterlagen oder der Prozessverlauf noch immer je nach Bundesland.

Eine anlässlich der Konferenz erschienene Publikation führt in das Thema "Qualitätsstandards" ein, zeigt internationale Trends und anhand von Praxisbeispielen den österreichischen "State of the Art". Sie zeigt weiters Wege auf, wie in Zukunft einheitliche Qualitätsstandards in ganz Österreich erreicht werden können.

Zur Beleuchtung der rechtlichen Aspekte von Qualitätsstandards, wurde im Auftrag des Bundeskanzleramtes von Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner und ao. Univ.-Prof. Dr. Mag. Erika Wagner die Studie „Rechtsfolgen von Qualitätsstandards für Verwaltungsbehörden“ erstellt, deren Resumee bereits vorliegt.

Die detaillierte Studie wird noch vor dem Sommer 2009 im Verlag Österreich veröffentlicht.

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