Amtssignatur - Bildmarke

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.

Das Bundeskanzleramt verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Amtssignatur-Bildmarke des Bundeskanzleramt Österreich

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