EU-Beihilfenrecht

EU-Beihilfenrecht ist die Rechtgrundlage die im Zusammenhang mit der europäischen Wettbewerbspolitik zur Anwendung gelangt. Ziel des europäischen Wettbewerbs ist es, einen freien und lauteren Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union zu garantieren. Die gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln (Artikel 81 und 89 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) haben fünf Schwerpunkte:

  • Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen und aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen sowie der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung, die geeignet sind, den Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt zu behindern (Kartellregeln).
  • Vorbeugende Kontrolle der Unternehmenszusammenschlüsse von europäischer Dimension, um eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs auszuschließen.
  • Kontrolle der von den Mitgliedstaaten gewährten Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb zu verfälschen drohen.
  • Einführung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren (etwa Telekommunikation, Verkehr oder Energie), in denen staatliche Unternehmen bislang eine Monopolstellung hatten.
  • Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden außerhalb der Union.

Die Europäische Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden achten auf die Einhaltung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln. Ihre Zusammenarbeit ihm Rahmen des "Europäisches Wettbewerbsnetzes" (ECN) sorgt für die effektive, kohärente Anwendung dieser Regeln.