LISSABON Vertrag

Der Vertrag von Lissabon ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten auf einer Regierungskonferenz, an der auch die Europäische Kommission und das Europäische Parlament teilgenommen haben. Der Vertrag wurde von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert und ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Durch diesen neuen Vertrag erhielt die Europäische Union den rechtlichen Rahmen und die Mittel, die für die gemeinsame Politik notwendig sind.

Der Vertrag sieht Folgendes vor:

  • Ein demokratischeres und transparenteres Europa, in dem das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente eine größere Rolle spielen, und in dem die Bürger mehr Möglichkeiten haben, sich Gehör zu verschaffen, und ein klareres Bild davon haben, wer auf welcher Ebene wofür zuständig ist.
  • Ein effizienteres Europa mit vereinfachten Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln, schlanken und modernen Institutionen, angepasst an 27 Mitgliedstaaten und mit erhöhter Handlungsfähigkeit in den Schwerpunktbereichen der heutigen EU.
  • Ein Europa der Rechte und Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit, das die Werte der Europäischen Union fördert, die Charta der Grundrechte in das europäische Primärrecht einbindet, neue Instrumente der Solidarität vorsieht und die europäischen Bürger besser schützt.
  • Europa als Global Player: Dies soll durch eine Zusammenfassung aller außenpolitischen Instrumente der EU sowohl bei der Entwicklung neuer Strategien als auch bei der Entscheidungsfindung erreicht werden. Durch den Vertrag von Lissabon kann Europa in den Beziehungen zu seinen internationalen Partnern eine klare Position einnehmen. Mit dem Vertrag werden die wirtschaftlichen, humanitären, politischen und diplomatischen Stärken Europas zur Förderung der europäischen Interessen und Werte weltweit nutzbar gemacht, wobei die besonderen außenpolitischen Interessen der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben.