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... bietet Stipendien, Beratung und Service ... ist ausgezeichnet durch den Speyerpreis 1998 und den Verwaltungspreis 2005 ... ist eine Serviceeinrichtung des BMWF
Studienbeihilfen, Studienzuschüsse als Ersatz für die Studiengebühren, Fahrtkostenzuschüsse, Versicherungskostenbeiträge und Kinderbetreuungszuschüsse, Studienabschluss-Stipendien, Auslandsbeihilfen und Mobilitätsstipendien: 195 Millionen Euro jährlich investierte die Republik Österreich zuletzt in die Studienförderung und damit für die Karrierechancen der jungen Menschen unseres Landes. Die Studienbeihilfenbehörde ist für die Vergabe dieser Budgetsumme an knapp 50.000 Studierende verantwortlich.
Immer differenzierter wird die Bildungslandschaft. Immer stärker wächst daher die Nachfrage nach Information und Beratung. Die Antworten der Studienbeihilfebehörde: Ein breites Informationsangebot auf der Homepage, Informationsveranstaltungen (auch an Schulen) und ein spezielles Beratungsangebot.
Kundinnen und Kunden der Studienbeihilfenbehörde sind die Studierenden des gesamten tertiären Bildungsbereichs, also an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Privatuniversitäten, Akademien im Gesundheitsbereich und Konservatorien. Neben den Studierenden selbst holen häufig auch deren Eltern Informationen und Beratungen ein.
BERATUNG wird bei der Studienbeihilfenbehörde groß geschrieben. (© Studienbeihilfenbehörde)
Kundenorientierung und Qualität der Dienstleistung waren seit vielenJahren die leitenden Prinzipien und führten zu einem Qualitätsmanagementsystem. Dieses ist seit 1996 nach ISO 9001 zertifiziert und seit 2002 finden regelmäßig Selbstbewertungen mit Hilfe des Common Assessment Frameworks (CAF) statt.
Der Rahmen für alle Entwicklungen wird durch die Qualitätsziele gesetzt:
Ein Highlight dieser Weiterentwicklung ist das
Der Antrag auf Studienbeihilfe kann persönlich oder per Post, aber auch online gestellt werden. Die Online-Antragstellung macht Amtswege überflüssig. Notwendig sind ein Internetanschluss, ein Kartenlesegerät und eine Bürgerkarte.
Folgeanträge müssen nicht mehr durch die Studierenden gestellt werden. Die jährliche Antragstellung für die Weiterbewilligung der Studienbeihilfe entfällt. Die Studienbeihilfenbehörde generiert einen "Systemantrag" und prüft (heute schon fast) vollautomatisch die Voraussetzungen.
Die Voraussetzungen für den Bezug auf Studienbeihilfe werden jährlich geprüft, viele Daten sind zur Bearbeitung notwendig: Studienerfolg, Meldebestätigungen, Einkommensbelege, Nachweis über Bezahlung von Studienbeiträgen, Versicherungsdaten, Angehörigeneigenschaft sowie Einheitswertbescheide. Der elektronische Datenaustausch vereinfacht das Verfahren und erspart Studierenden die Unterlagen zu besorgen und vorzulegen.
E-Stipendium bedeutet für Studierende:weniger Aufwand für Bürokratie – mehr Zeit fürs Studium
Kontakt:Ursula FehlingerStudienbeihilfenbehördeGudrunstraße 179, 1100 WienTelefon:+43 1 613 73ursula.fehlinger@stbh.gv.atwww.stipendium.at
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