BIG - 23.02.2009
Protokoll des Beirats für Informationsgesellschaft 23. Februar 2009
i2010
Der Tagesordnungspunkt i2010 diente insbesondere der Vorbereitung der nächsten Sitzung der , auf der u. a. auch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise erörtert werden bzw. der Beitrag von IKT im Rahmen von Konjunkturpaketen zur Sprache kommen soll.
Dr. Traimer wies auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Jänner 2009 hin. Das Maßnahmenpaket umfasst neben der Finanzierung für Energievorhaben (z.B. Nabuco-Pipeline, Ausbau von Windenergievorhaben etc.) auch Maßnahmen zum Ausbau und zur Modernisierung von Internetanschlüssen in ländlichen Gebieten: Über den EU-Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (= in Österreich ist das Lebensministerium zuständig) sollen Mittel in Höhe von 1 Mrd. € zur Tilgung "weißer Flecken" auf der europäischen Breitband-Landkarte bereitgestellt werden, sodass bis Ende 2010 eine hundertprozentige Abdeckung erreicht werden kann.
Zahlreiche Debattenbeiträge wiesen darauf hin, dass eine ausschließliche Fokussierung auf den Breitbandausbau (Erhöhung der Bandbreiten, Schließung der "weißen Flecken" etc.) nicht zielführend sei. Thomas Lutz (Microsoft) betonte, dass vor allem auch eine "Applikationsoffensive" und eine "Ausbildungsoffensive", insbesondere für die Generation 40+, notwendig seien. Nur wenn dies geschehe, könne eine höhere Produktivität und Wertschöpfung erzielt werden.
Mag. Ruzicka (BMVIT) wies darauf hin, dass zusätzliche 10 Mio. Euro aus dem Konjunkturpaket für das bis 2010 zur Verfügung stehen, und zwar für "kurzfristige Investitionen". Es gehe hierbei nicht nur um ein "Lückenschließen" der Infrastruktur, sondern sehr wohl auch um Anwendungen.
In der Folge wurden von Ministerienvertretern auf diverse Projekte und Vorhaben hingewiesen (Future Learning – eLearning, , BMF-Unternehmensportal, e-Accessibility, Digitale Langzeitarchivierung, usw.), die allesamt in die Diskussion um die österreichischen Schwerpunkte für den Post-i2010-Prozess einfließen werden. Start für den Post i2010-Prozess wird übrigens die i2010 Konferenz unter Schwedischer Ratspräsidentschaft bilden, die am 9. und 10. November 2009 in Gotland stattfinden wird.
- E-Government Schwerpunkte
Mag. Kustor (BKA-I/11) berichtete, dass in der e-Government Subgroup bereits die Debatte hinsichtlich der Prioriätensetzung für die nächsten fünf Jahre begonnen habe. Während der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft wird im November 2009 die e-Government-Ministerkonferenz stattfinden. Bei den Themen zeigt sich eine hohe Kontinuität, wobei freilich die Schweden drei Themenbereiche in den Mittelpunkt stellen: e-Government und Binnenmarkt (Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im elektronischen Bereich), e-Government als Ermächtigungstool für Bürger und Unternehmen (e-Partizipation etc.) und Effizienz und Effektivität in der Verwaltung (Stichwort: Better Regulation). Für Österreich ist vor allem die "grenzüberschreitende Identifizierung/Authentifizierung" von Interesse. Dabei gehe es nicht um die Schaffung eines "EU-Superausweises", sondern um die wechselseitige Anerkennung von Dokumenten.
- Post i2010 Benchmarking Framework
Mag. Djahangiri (Statistik Austria) berichtete darüber, dass eine eigene Ad-hoc Gruppe zur Erarbeitung neuer Indikatoren eingerichtet wird. Ein erster Entwurf wird den Ministerien zugänglich gemacht, bis Ende Februar wird der EK eine erste österreichische Stellungnahme übermittelt werden.
- Rechtsrahmen Elektronische Kommunikation
Dr. Mieling (BMVIT) berichtete über den Stand der Dikussion zur Novellierung des Rechtsrahmenpakets. Die Ziele der Novellierung sind eine bessere Koordinierung der
Marktregulierung, verstärkte Regulierungsmechanismen, Optimierung der Frequenznutzung sowie eine Stärkung des Verbraucherschutzes.
Ausführliche Infos
- Safer Internet Plus Programme
Mag. Ulrich (BKA) berichtete, dass der Rat am 16. Dezember 2008 das Safer Internet Plus Programme einstimmig angenommen hat. Das Programm (Laufzeit von 2009-2013) ist mit 55 Mio. Euro dotiert und fokussiert sich auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen durch Förderung der sicheren Nutzung des Internets. Schwerpunkte des Programms für 2009 bilden Bewusstseinsbildende Maßnahmen im Bereich „Cyberbulling“) und der Kampf gegen illegale Inhalte. Die EK hat überdies die Wiederaufnahme der Gespräche mit russischen Behörden angekündigt, um verstärkt gegen kinderpornografisches Material vorgehen zu können, das sich vielfach auf russischen Servern befindet.
- Veranstaltungen der Tschechischen EU-Präsidentschaft
Ministerkonferenz in Prag Safer Internet for Children (20. April 2009, Prag): Die Konferenz (MS + EFTA + USA + Russland) wird sich in ExpertInnen-Panels mit den Themen "Cyberbulling", "Sebstregulierung der Mobilfunkbetreiber" und "Soziale Netzwerke" beschäftigen und in Rahmen einer MinisterInnensitzung (InnenministerInnen) um eine bessere polizeiliche Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Inhalte (Kinderpornografie etc.) bemühen.
Anlässlich des Europäischen Jahrs der Kreativität und Innovation 2009 findet am 26. und 27. März 2009 in Prag die MinisterInnen- und ExpertenInnenkonferenz Forum for Creative Europe statt.
ExpertInnen-Konferenz Audiovision and Copyright: The Responsibilities of Content Providers and Users (18. bis 20. März 2008, Prag): Themen: Umsetzung der "Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie" (Regulierung des "Product Placements" und Fragen der "Ko- und Selbstregulierung"), Kampf gegen "Urheberrechtsverstöße" und Fragen der "Digitalen Kompetenz".
ExpertInnen-Konferenz Public Register and e-Identity in the EU (6. und 7. April 2009, Hradec Králové)
Überdies misst die dem Bereich "e-Accessibility" (Zugänglichkeit von Webinhalten für Menschen mit besonderen Bedürfnissen) große Bedeutung bei. So sollen insbesondere Ratsschlussfolgerungen verabschiedet werden, mit konkreten Empfehlungen für die Mitgliedstaaten und die Kommission, die es bei der Umsetzung von e-Accessibility zu berücksichtigen gilt. Auch die Verabschiedung von Ratsschlussfolgerungen zum Bereich "Informationssicherheit" wird von der Präsidentschaft in Aussicht gestellt.
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Kopierschutzsoftware von PC-Spielen (Datenschutz- und Konsumentenschutzrelevante Fragen)
Dr. Enthoffer-Stoisser (BMASK) berichtete über eine (anonyme) Beschwerde hinsichtlich einer Kopierschutzsoftware (SecuROM), die bei diversen PC-Spielen zum Einsatz kommt, um den rechtmäßigen Erwerb der Kopie zu verifizieren. Es sei unklar, inwieweit hier personenbezogene Daten übermittelt werden bzw. allfällige Sicherheitslücken entstehen und inwieweit sich die Software nach Ende wieder deinstallieren lasse.
Dr. Bresich (BKA-V/3 Datenschutzangelegenheiten) führte aus, dass laut Aussagen des Herstellers keine personenbezogenen Daten erfasst würden. Das System diene im Wesentlichen der Überprüfung/Beschränkung der Installation des Spieles auf einem bestimmten PC. Fraglich - und datenschutzrechtlich relevant - könnte allenfalls die Übermittlung der IP-Adresse oder einer E-Mail-Adresse sein. Allerdings lägen hier zu wenige Anhaltspunkte vor, wobei grundsätzlich festzuhalten sei, dass es sich bei der Verwendung/Installation um eine zivilrechtliche Vereinbarung handle und daher nur eingeschränkt Ingerenzmöglichkeiten, insbesondere aus dem Blickwinkel des Datenschutzrechtes, bestünden.
Mag. Lechner (Geschäftsstelle der - DSK) ergänzte, dass es sich hier grundsätzlich um ein zivilrechtliches Problem handle, nämlich welche Kontrollmaßnahmen ein Rechteinhaber von seinen Kunden verlangen könne. Das Datenschutzrecht sei jedenfalls wenig geeignet, fehlende sektorspezifische Regeln zu ersetzen. Prozedural könne die DSK nur auf Grund konkreter Beschwerden tätig werden und selbst dann würde es sich um eine bloße Einzelfallentscheidung handeln. Eine generelle Untersagung bestimmter Praktiken stünde der DSK nur in Ausnahmefällen zu, dies sei vielmehr Aufgabe des Gesetzgebers.
Mag. Auinger (BMJ) ergänzte, dass es sich im konkreten Fall um kein urheberrechtliches Problem im engeren Sinn handle.
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Internetsperre bei Urheberrechtsverstößen
Dr. Hirsch (BKA) berichtete über Entwicklungen auf EU-Ebene, wonach einige Mitgliedstaaten (insbesondere Frankreich und Großbritannien) bei Urheberrechtsverstößen den Ausschluss vom Netzzugang für eine bestimmte Zeit propagieren ("Three strikes out": Nach dreimaliger Warnung wird der Internetzugang zunächst auf drei Monate, dann bis zu einem Jahr gekappt).
Von Bedeutung ist dies vor allem deshalb, weil im Rahmen der Revision des Rechtsrahmens elektronische Kommunikation auch entsprechende Verweise "über die Hintertür" Eingang in den Rechtsakt finden könnten. Das Europäische Parlament stehe dem allerdings sehr kritisch gegenüber, auch Österreich habe bislang diesen Weg abgelehnt.
Mag. Auinger (BMJ) stellte klar, dass es nach der Richtlinie 2001/29 einen Unterlassungsanspruch gebe, der in Österreich grundsätzlich im Rahmen des Auskunftsanspruchs umgesetzt werde. Hinsichtlich der gerichtlichen Kontrolle werde angedacht, allenfalls die Rolle der Privatankläger (wie vor der StPO-Reform) zu stärken, keinesfalls aber sei an irgendwelche Internet-Sperren gedacht.
Mehrere Wortmeldungen betonten, dass es keine Überwachungspflicht des Internet-Zugangs geben könne und dass es Rechtssicherheit hinsichtlich der Frage des Auskunftsanspruches geben müsse.