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Die Ministerin möchte ungerechtfertigte Privilegien abschaffen.
Angesichts der aktuellen Streikdrohung seitens der Lehrergewerkschaft nahm Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek, im Regierungsteam zuständig für den Öffentlichen Dienst, heute zu Ungleichheiten bei den Bundesbediensteten Stellung: „Beamte werden im Falle einer ungerechtfertigten Abwesenheit drei Tage weiterbezahlt, Vertragsbedienstete nicht: Diese Ungleichbehandlung möchte ich abschaffen.“
Es gehe ihr nicht um das Streikrecht, sondern darum, wer die Bundesbediensteten im Falle einer ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst im Zuge von Protestaktionen bezahlen solle. „Eines ist klar: die Nichtanwesenheit von Beamtinnen und Beamten bei einem Streiktag ist als ungerechtfertigte Abwesenheit zu qualifizieren.“ Die derzeitige Regelung besage, dass der Bund und damit letztendlich die Steuerpflichtigen dafür aufkommen müssen. „Das kostet uns alle pro Streiktag bis zu 30 Millionen Euro, pro Streikendem rund 250 Euro. Das ist nicht zumutbar!“, so die Ministerin. In den Bereichen der Privatwirtschaft und bei den Vertragsbediensteten des Bundes übernehme die Gewerkschaft die Gehaltsausfälle der Streikenden und so sollte es auch in Zukunft bei den Beamtinnen und Beamten sein.
Bei der Diskussion der nächsten Dienstrechtsnovelle im Herbst werde die Ministerin sich massiv für die Abschaffung solcher Beamtenprivilegien einsetzen. „Ich bin darüber bereits mit der Beamtengewerkschaft im Gespräch“, bestätigte Heinisch-Hosek.
Ein weiteres rechtliches Problem beschäftigt die Ministerin im Zusammenhang mit der Streikdrohung der Lehrerschaft. „Das Streikrecht ist ein Grundrecht, dennoch ist das Fernbleiben der Lehrerinnen und Lehrer eine Dienstpflichtverletzung und kann vor allem eine Verletzung der Aufsichtspflicht darstellen“, beteuert die Ministerin. Sie jedenfalls sage den Eltern, dass es ihr gutes Recht sei, die Kinder in die Schule zu schicken.
Doch zuvorderst vertraut Heinisch-Hosek darauf, dass es rechtzeitig zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen Bildungsministerin und Lehrergewerkschaft kommen und im Ministerrat ein gemeinsamer Beschluss herbeigeführt werde. „Denn von der guten Lösung hängt die Stabilität des gesamten Öffentlichen Dienstes ab“, erläutert die Ministerin.
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