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Bundesministerin Heinisch-Hosek im Interview mit den „Vorarlberger Nachrichten“
Vorarlberger Nachrichten (VN): Das gesetzliche Pensionsalter von Frauen und Männern soll laut Verfassung erst 2033 angeglichen sein. Industriellenvereinigung-Generalsekretär Beyrer hat nun im "VN"-Interview gefordert, das deutlich vorzuziehen. Können Sie sich das als Frauenministerin vorstellen?
Heinisch-Hosek: Nein. Nachdem der Herr Beyrer einen angeblichen Sündenfall bemüht, sage ich, dass wir auch bei der Hintergrund-Information immer wieder bei Adam und Eva anfangen müssen: Die Ungleichbehandlung ist so lange legitim, bis eine Gleichstellung bei der bezahlten und bei der unbezahlten Arbeit erreicht ist. Noch differieren die Einkommen um bis zu 40 Prozent.
VN: Aber wenn zum Beispiel 2020 das Ziel "gleicher Lohn für gleiche Arbeit erreicht" ist, sind Sie zu einer sofortigen Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters bereit?
Heinisch-Hosek: Dann wäre ich bereit, darüber zu reden, ob man 2033 so halten müsste.
VN: Aber zurzeit ist das für Sie überhaupt kein Thema.
Heinisch-Hosek: Das ist kein Thema. Die Industriellenvereinigung ist voll involviert in den nationalen Aktionsplan "Frauen, Männer, Arbeitsmarkt". Und ich sehe auch den Herrn Beyrer als großen Verbündeten für gleiche Einkommen von Frauen und Männern. Wenn wir die Ärmel hochkrempeln und schnell alle Maßnahmen umsetzen, die ich vorschlage, dann können wir das Ziel vielleicht sogar früher erreichen.
VN: Sehen Sie nicht Widersprüche zu dieser Argumentation? Der Verfassungsgerichtshof könnte demnächst einem Mann Recht geben, der sich dran stößt, dass Frauen bei Spielen der Fußball-Nationalmannschaft eine Zeit lang weniger bezahlen mussten. Das dürfte gegen das strenge Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
Heinisch-Hosek: Der Mann hat nur geklagt, dass Österreich eine entsprechende EU-Gleichbehandlungsrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt habe. Fälschlicherweise wird das so dargestellt, als würde es um die Ticketpreise gehen. Jeder, der sich ungleich behandelt fühlt, soll aber klagen dürfen. Klar ist andererseits aber auch, dass - wie beim Pensionsalter - manchmal ungleich behandelt werden darf, bis ein Zustand der Gleichheit erreicht ist.
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