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Stellungnahme der Bioethikkommission zur Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts nicht einhellig
"Wir haben nach fast zweijähriger Diskussion in der Bioethikkommission eine Stellungnahme zur Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts beschlossen, die von Bundeskanzler Werner Faymann beauftragt worden war", sagte Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt bei der heutigen Pressekonferenz. "Die Stellungnahme ist nicht einhellig, sondern mit einer Mehrheit von 15 Mitgliedern beschlossen worden. Sechs Kommissionsmitglieder konnten sich diesen Empfehlungen nicht anschließen und vertreten eine eigenständige Auffassung."
Bei der Diskussion der ethischen Aspekte des Fortpflanzungsmedizingesetzes waren sich alle Kommissionsmitglieder darüber einig, dass das Qualitätsmanagement bei der künstlichen Befruchtung verbessert werden müsse. Dieses bedürfe einer umfassenderen Dokumentation, insbesondere eines verbesserten In-Vitro-Fertilisations-Registers. Übereinstimmung gab es auch darüber, dass intensive Forschungsbemühungen im Hinblick auf die steigende Unfruchtbarkeit notwendig seien. Generell erinnert die Bioethikkommission daran, dass alle reproduktionsmedizinischen Maßnahmen einer sorgfältigen Aufklärung bedürfen und empfiehlt die Ausweitung der bestehenden psychologischen Beratungsangebote.
Unterschiedlich sind die Empfehlungen zur Liberalisierung der Samen- und Eizellspende sowie die Möglichkeit für lesbische Paare und alleinstehende Frauen zur künstlichen Befruchtung. Strittig blieb auch der Einsatz der Präimplantationsdiagnostik. Während sich die Mehrheit für eine Liberalisierung der gesetzlichen Grundlagen der Fortpflanzungsmedizin aussprach, trat die Minderheit für die Beibehaltung des restriktiven Zuganges in Österreich ein.
Die Mehrheit der Bioethikkommission empfiehlt
Zur Einbettung der empfohlenen Liberalisierung empfiehlt die Bioethikkommission
Die abweichende Auffassung, in der Pressekonferenz vertreten durch Stephanie Merckens, sieht derzeit keinen Reformbedarf der bestehenden gesetzlichen Regelungen. Merckens wies auf eine Reihe von Problemen hin, die durch die assistierte Fortpflanzung nicht gelöst, sondern erst durch diese geschaffen würden, wie in Bezug auf das Kindeswohl, die Belastung der betroffenen Frauen, die Situation der Eizellspenderinnen und das ethische Dilemma um den Fetozid.
Die abweichende Auffassung empfiehlt
Um Folgeprobleme der Reproduktionsmedizin durch deren Zugriff auf Embryonen möglichst zu umgehen, empfiehlt die abweichende Auffassung
Abschließend erklärte Vorsitzende Druml, dass nun der Gesetzgeber am Zug sei, das Fortpflanzungsmedizingesetz auf Basis der vorliegenden medizinischen und rechtlichen Grundlagen und Empfehlungen zu diskutieren und zeitgemäß zu adaptieren.
Die Stellungnahme ist abrufbar unter: Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts (PDF 1169 kB)
Fotos von dieser Veranstaltung sind über das Fotoservice des Bundespressedienstes kostenfrei abrufbar.
Rückfragehinweis:Dr. Doris WolfslehnerLeiterin der Geschäftsstelle der Bioethikkommission Bundeskanzleramt Ballhausplatz 2 A-1014 Wien Tel.: +43/1/53115-2987 Fax: +43/1/53109-2987 doris.wolfslehner@bka.gv.at