Aufgaben der Bundesregierung

Die Österreichische Bundesregierung in der XXVII. Regierungsperiode

Das österreichische Verfassungsrecht überträgt der Bundesregierung die obersten Verwaltungsgeschäfte der Republik, soweit sie nicht ausdrücklich dem Bundespräsidenten vorbehalten sind.

Zur Bundesregierung gehören der Bundeskanzler, der Vizekanzler sowie die Bundesministerinnen und Bundesminister.

Als Kollegialorgan übt sie nur jene Aufgaben aus, die ihr gesetzlich (oder durch Entschließung des Bundespräsidenten) ausdrücklich zugewiesen sind. Alle anderen Aufgaben – der weitaus größere Teil der Regierungsgeschäfte – sind von den jeweils zuständigen Ressortministerinnen oder Ressortministern zu bearbeiten.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Bundesregierung zählt die Vorbereitung von Gesetzesvorlagen.

Da in der Bundesregierung das Einstimmigkeitsprinzip gilt, müssen die Gesetzesvorlagen der einzelnen Ministerinnen und Minister die Zustimmung der gesamten Regierung finden. Jede Ministerin und jeder Minister hat damit ein Vetorecht, kein Beschluss kann gegen den Willen auch nur eines einzigen Regierungsmitglieds gefasst werden. Nachdem ein einstimmiger Regierungsbeschluss erfolgt ist, werden die Gesetzesvorlagen im Parlament beraten und vom Nationalrat beschlossen.

Die wöchentliche Arbeitssitzung der Bundesregierung, der Ministerrat, wird in der Regel jeweils am Mittwoch im Großen Ministerratssaal des Bundeskanzleramts abgehalten.

Einzelne Bundesministerinnen und -minister werden von Staatssekretärinnen und -sekretären unterstützt und können sich von ihnen im Parlament vertreten lassen. Darüber hinaus können Staatssekretärinnen und -sekretäre auch mit besonderen Aufgaben betraut werden. Sie nehmen an den Ministerratssitzungen teil, haben aber kein Stimmrecht.

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