Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag steht für das Jahr 2024 in Höhe von 23,3 Euro (2023: 21,2 Euro) monatlich für jedes im Bundesgebiet lebende (Ausnahme EU-EWR-Raum und der Schweiz) dritte und weitere Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird, zu.

Es besteht nur dann ein Anspruch, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag gestellt wird, eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat. Der Mehrkindzuschlag für ein Jahr gebührt demnach jeweils auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres. Somit gebührt der Mehrkindzuschlag 2024 auf Basis des Familieneinkommens 2023.

Der Mehrkindzuschlag ist für jedes Kalenderjahr gesondert beim Finanzamt Österreich zu beantragen.

Die Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

Dort ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Formular E1) beziehungsweise der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) und – sofern keine Veranlagung erfolgt – mit dem Formular E4 die Beantragung möglich.

Familieneinkommensgrenzen für den Bezug des Mehrkindzuschlags

  • 2023: 55.000,- Euro
  • 2022: 55.000,- Euro
  • 2021: 55.000,- Euro
  • 2020: 55.000,- Euro
  • 2019: 55.000,- Euro